Datenschutzbeauftragter – Definition und Aufgaben

 

 

 

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Was sind Datenschutzbeauftragte (DSB)?

Datenschutzbeauftragte sind Personen, die in einer Organisation von den Verantwortlichen (Vorstand/Geschäftsführung) für die Überwachung der Einhaltung der EU-DSGVO und den Schutz personenbezogener Daten bestellt sind. Sie fungieren als interne Expert:innen für Datenschutzfragen und stellen sicher, dass die Organisation die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einhält.

Die Rolle der Datenschutzbeauftragten ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Organisation den Schutz personenbezogener Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen gewährleistet. Indem sie Beratung, Überwachung und Schulungen anbieten, tragen sie dazu bei, das Vertrauen der Kunden, Mitarbeiter und anderer betroffener Personen in den Umgang mit ihren persönlichen Daten zu stärken.


Was sind die Aufgaben von
Datenschutzbeauftragten?

  1. Beratung und Unterstützung: Datenschutzbeauftragte bieten Beratung und Unterstützung in allen Belangen des Datenschutzes. Sie beantworten Fragen von Mitarbeitern, Managern und anderen internen Stakeholdern zu Datenschutzbestimmungen, -verfahren und -richtlinien. Sie geben Empfehlungen zur Einhaltung der Datenschutzgesetze und unterstützen bei der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen.
  2. Überwachung der Datenschutzmaßnahmen: Datenschutzbeauftragte überwachen die Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen in der Organisation. Sie prüfen, ob Datenschutzrichtlinien und -verfahren eingehalten werden und ob angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten implementiert sind. Sie führen regelmäßige Überprüfungen und interne Audits durch, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen.
  3. Datenschutzrechtliche Dokumentation: Datenschutzbeauftragte sind für die Erstellung und Pflege datenschutzrechtlicher Dokumentationen verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzrichtlinien, Einwilligungserklärungen und Auftragsverarbeitungsverträge. Sie stellen sicher, dass alle erforderlichen Informationen gemäß den Datenschutzgesetzen vorhanden sind und dass die Dokumentation regelmäßig aktualisiert wird.
  4. Schulung und Sensibilisierung: Datenschutzbeauftragte organisieren Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen, um das Bewusstsein der Mitarbeiter für den Datenschutz zu stärken. Sie vermitteln Wissen über Datenschutzbestimmungen, informieren über Datenschutzrisiken und geben Anleitungen zum sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie unterstützen die Organisation dabei, Datenschutz als integralen Bestandteil der Unternehmenskultur zu etablieren.
  5. Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Betroffenen: Datenschutzbeauftragte fungieren als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen (z. B. Kunden, Mitarbeiter). Sie koordinieren die Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden, beantworten Anfragen von Betroffenen und unterstützen bei der Bearbeitung von Datenschutzvorfällen, einschließlich der Meldung von Datenschutzverletzungen, falls erforderlich.