NFRD –Die Non-Financial Reporting Directive
Nachhaltigkeit spielt für viele Unternehmen eine große Rolle, einige sind allerdings dazu verpflichtet einen Bericht über ihre nichtfinanziellen Bestrebungen zu veröffentlichen. Die dazu passende Richtlinie ist die Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Wir klären im folgenden Beitrag den Begriff NFRD, die Abgrenzung zu verwandten Begriffen und auch die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung seit Jahresbeginn 2024.
Was ist die NFRD?
Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist eine europäische Richtlinie, die die Veröffentlichung von nichtfinanziellen Informationen durch Unternehmen regelt.
Die 2014 verabschiedete NFRD verlangt von Unternehmen, dass sie nichtfinanzielle Informationen wie Umweltauswirkungen, Sozialleistungen und Menschenrechtsfragen in ihren Geschäftsberichten offenlegen. Informationen sollen transparent und vergleichbar sein, um Investoren und andere Interessengruppen zu unterstützen, Entscheidungen über Unternehmen zu treffen.
Ziel ist es, Unternehmen dazu anzuregen verantwortungsbewusster zu agieren und dazu beizutragen, eine nachhaltigere Zukunft für alle zu schaffen.
Was ist der Unterschied zwischen NFRD, CSR und CSRD?
Wer sich mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt, stolpert über eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe für vermeintlich ähnliche Sachverhalte wie zum Beispiel NFRD, CSR, CSRD und Nachhaltigkeitsbericht. Doch wo liegen die Unterschiede, ab wann gilt was und für wen?
Im Grunde bezieht sich alles auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Nachhaltigkeitsbericht werden die für das Unternehmen relevanten ESG-Themen (Environment, Social, Governance) beschrieben, die einen Bezug zum Kerngeschäft haben. Neben Klima- und Umweltaspekten werden auch Faktoren wie Energieverbrauch und Mobilität, betriebliche Gesundheitsvorsorge, Arbeitsplatzergonomie oder Work-Life-Balance berücksichtigt.
Einige, vor allem größere Unternehmen, sind verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht abzugeben. Die Regelungen dazu sind die NFRD, CSR und CSRD.
CSR bezieht sich auf Corporate Social Responsibility, also die soziale Verantwortung eines Unternehmens. Im Zusammenhang dazu fällt oft der Begriff CSR-Berichtspflicht. Der CSR-Bericht und Nachhaltigkeitsbericht, sowie die NFRD, wurden in der Vergangenheit oft synonym verwendet. Andere unterscheiden die Begriffe nach ihrem Umfang: CSR begrenzt sich vornehmlich auf soziale Aspekte, Umwelt und Governance, während die NFRD einen breiten Rahmen inklusive Menschenrechte, Soziales und Umwelt abdeckt. Außerdem gibt es Unterschiede darin, welche Unternehmen betroffen sind. Die NFRD betraf bisher meist nur Konzerne.
Mit dem Jahr 2024 ändern sich die Richtlinien, da stufenweise NFRD und CSR durch die CSRD ersetzt werden. Die CSRD, “Corporate Sustainability Reporting Directive” gilt bereits ab Januar 2024 für alle Unternehmen, die der CSR-Berichtspflicht und der NFRD unterliegen, schrittweise ab 2025 für weitere größere Unternehmen und ab 2026 auch für kleine Unternehmen, wie börsennotierte KMUs oder Versicherungsunternehmen.
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Welche Unternehmen müssen die NFRD beachten?
Die NFRD Richtlinie verpflichtet bisher lediglich große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen zu einem Nachhaltigkeitsbericht. Das betrifft derzeit um die 10.000 Unternehmen in der gesamten EU.
Als große Unternehmen gelten Firmen, die 2 von 3 der folgenden Kriterien in zwei folgenden Rechnungszeiträumen erfüllen:
- Gesamtbilanz von mehr als 20 Mio. EUR oder
- Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. EUR oder
- Angestelltenzahl von mehrl als 500
Darüber hinaus verpflichtet die NFRD Unternehmen von öffentlichem Interesse, Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften und Unternehmen, die mit übertragbaren Wertpapieren am geregelten Markt handeln. Je nach EU-Mitgliedsstaat kann sich hier die Umsetzung nochmal unterscheiden.
Was müssen Unternehmen offenlegen?
Als Abgrenzung zum üblichen Geschäftsbericht geht es bei der NRFD um nichtfinanzielle Angaben.
Neben einer kurzen Beschreibung des Unternehmens und des Geschäftsmodells geht es vor allem um die ESG-Fragen, also Fragen bezogen auf Umwelt- und Klimaschutz (Environment), gesellschaftlicher Zusammenhalt (Social) und gute und nachhaltige Unternehmensführung (Governance). Nachhaltigkeit bezieht sich also nicht nur auf umweltbezogene Themen, sondern eben auch Themen wie Arbeitsschutz, die Achtung von Menschenrechten entlang der Lieferkette, die Bestechung von Korruption und Bestechung auch die Diversität der Belegschaft und Führungsetage.
Wie geht es ab 2024 weiter?
In drei großen Schritten wird ab 2024 die CSRD umgesetzt. Ziel ist es vor allem eine einheitliche Vorgabe der Berichterstattung und eine transparente Kommunikation und Information zu allen Themen der Nachhaltigkeit. Dabei ändern sich sowohl der Umfang als auch die Zielgruppe der Vorgaben.
Neben einer Standardisierung der Berichtspflicht, die bisher in der Form offen war, wird zukünftig auch die Wesentlichkeitsanalyse zentraler Bestandteil. Unternehmen sind so verpflichtet, über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Gesellschaft und Umwelt und gleichzeitig auch über die Einwirkungen in Sachen Nachhaltigkeit auf das eigene Unternehmen zu berichten. Mit der CSRD wird auch eine externe Überprüfung der Berichterstattung zur Pflicht.
BILANZ | UMSATZ | MITARBEITENDE | |
Bereits seit dem 01. Januar 2024 für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bisher der CSR-Berichtspflicht unterlagen mit mehr als 500 Beschäftigten wenn zusätzlich 1 der folgenden Merkmale erfüllt ist (Bericht in 2025) | > 25 Mio. € | > 50 Mio € | |
Ab 01. Januar 2025 für größere, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen (Bericht in 2026) | > 25 Millionen € | > 50 Millionen € | > 250 |
Ab dem 01. Januar 2026 für kapitalmarktorientierte KMU, kleine und. nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen wenn 2 der folgenden 3 Merkmale zutreffen (Bericht in 2027): | > 5 Mio. € | > 10 Mio. € | > 50 |
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