Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Supply Chain Due Diligence Act, SCDD) ist ein Gesetz in Deutschland, das Unternehmen verpflichtet, ihre Lieferkette auf menschenrechtsverletzende Praktiken zu überprüfen und zu bekämpfen. Es trat im Januar 2021 in Kraft und gilt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen entlang ihrer Lieferkette zu treffen. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Überwachung und Überprüfung, die Unterstützung von betroffenen Gemeinschaften und die Offenlegung von Informationen.

Unternehmen müssen ein Due-Diligence-System einrichten, das ihre Lieferkette überprüft und bewertet, und einen Aktionsplan entwickeln, der auf Verstöße und Risiken reagieren kann. Die Überprüfungen müssen regelmäßig stattfinden und Ergebnisse dokumentiert werden.

Das Gesetz gilt für alle Stufen der Lieferkette, einschließlich Rohstoffen, Zulieferern, Fertigungsbetrieben und Logistikdienstleistern. Unternehmen müssen auch ihre Geschäftspartner über die Einhaltung des Gesetzes informieren.

Im Falle eines Verstoßes gegen das Gesetz können Unternehmen mit Geldbußen bestraft werden. Dies kann auch den Ruf des Unternehmens beeinträchtigen und den Verlust von Geschäftschancen und Kunden zur Folge haben.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist Teil einer globalen Bewegung zur Verantwortung und Transparenz entlang der Lieferkette. Es unterstützt die Bemühungen um eine nachhaltigere und verantwortungsvollere Lieferkette und fördert den Schutz von Menschenrechten und Umwelt.

Zusammenfassend sorgt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dafür, dass Unternehmen verantwortlicher handeln und ihre Lieferkette auf menschenrechtsverletzende Praktiken überprüfen und bekämpfen, um eine nachhaltigere und verantwortungsvollere Lieferkette zu fördern. Dies unterstützt die Bemühungen um eine bessere Welt für alle und trägt zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt bei.