EcoVadis und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG

EcoVadis ist eine internationale Bewertungsplattform zur Ermittlung der Nachhaltigkeit. Sie dient dazu, Transparenz zwischen Geschäftspartnern und Geschäftspartnerinnen zu schaffen und ermöglicht es, Nachhaltigkeitsrisiken entlang der Lieferkette zu erkennen und zu beseitigen.

In Deutschland sind Unternehmen, die unter das LkSG fallen, verpflichtet, Menschenrechte und Umwelt auch entlang der Lieferkette zu schützen. Häufig geben diese größeren Unternehmen aber die Anforderungen auch an Lieferanten und Zuliefernde weiter. Das Thema betrifft also inzwischen auch kleine und mittelständische Unternehmen. EcoVadis kann ein hilfreiches Tool sein, um dieses Gesetz umzusetzen. Im Folgenden erklären wir das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und den Zusammenhang mit EcoVadis genauer.

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Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), oder kurz Lieferkettengesetz, trat am 01. Januar 2023 in Kraft.

Es verpflichtet größere Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Lieferkette zu gewährleisten. Darunter fällt unter anderem der Schutz vor Kinderarbeit und Zwangsarbeit, das Verbot von umweltrechtlichen Verstößen und auch das Recht auf faire Löhne und zur Gewerkschaftsbildung.


Für wen gilt das Lieferkettengesetz?

Das LkSG galt zunächst für alle Betriebe mit mehr als 3000 Mitarbeitenden – seit 2024 ist es erweitert auf Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden.

Dabei betrifft die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz nicht nur den eigenen Geschäftsbereich, sondern auch die unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein deutsches Gesetz: Es setzt voraus, dass Unternehmen eine Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitze oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben.


Wie sieht das LkSG aus?

Das Lieferkettengesetz fußt auf einem Katalog aus elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen.

Dazu zählen: das Verbot von Kinderarbeit, Sklaverei, Zwangsarbeit; das Verbot der Missachtung von Gesetzen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz; das Recht Gewerkschaften zu bilden und auf angemessene Löhne; das Verbot Zugang zu Wasser und Nahrung zu verwehren und das Verbot des Entzugs von Land und Lebensgrundlagen. Aus diesen geschützten Rechtsgüter werden Vorgaben für unternehmerisches Handeln abgeleitet, die sich in den Sorgfaltspflichten für Unternehmen widerspiegeln:

 

  • Risikoanalyse: Unternehmen müssen Risikoanalysen regelmäßig durchführen, um Risiken von Menschenrechtsverstößen und Umweltvergehen entlang der Lieferkette zu identifizieren. Dazu gehört auch die Einrichtung eines Risikomanagementsystems.
  • Präventionsmaßnahmen: Präventionsmaßnahmen müssen ergriffen werden, um Risiken zu vermeiden oder zu minimieren. Diese Maßnahmen müssen im jeweiligen Geschäftsbereich verankert und auch gegenüber Zuliefernden gefordert werden.
  • Abhilfemaßnahmen müssen bei Verstößen umgehend eingeleitet werden.
  • Zuständigkeit: Die betriebsinterne Zuständigkeit für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes muss geklärt sein.
  • Beschwerdeverfahren: Es muss ein interner oder externer Beschwerdekanal eingerichtet werden, um mögliche Verstöße zu melden.
  • Pflicht zur Dokumentation und Berichterstattung: Über die Maßnahmen muss öffentlich berichtet werden.

Wie wird das Lieferkettengesetz überwacht?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht. Dazu wurde die Behörde mit Befugnissen und Durchsetzungsinstrumenten ausgestattet; sie darf Geschäftsräume betreten, Unterlagen einsehen, Auskünfte verlangen und Unternehmen auch auffordern, ihre Pflichten zu erfüllen. Bei Nichteinhaltung darf das BAFA Zwangsgelder verhängen.


Das passiert bei Verstößen gegen das LkSG

Im Falle von Verstößen gegen das Lieferkettengesetz können empfindliche Bußgelder verhängt werden. Bei Nichteinhaltung droht eine Geldbuße von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz. Ab einer bestimmten Höhe des verhängten Bußgeldes ist es außerdem möglich, dass Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.


Das Lieferkettengesetz und EcoVadis

EcoVadis verfolgt drei Hauptziele:

  • Risikoverwaltung und Compliance:
    LkSG-pflichtige Unternehmen, die ihre Lieferkette in EcoVadis bewerten lassen, erkennen schnell ihre Nachhaltigkeitsrisiken entlang der Lieferkette. Hier überschneiden sich die Ziele von EcoVadis mit den Sorgfaltspflichten der Unternehmen unter dem LkSG. Unternehmen sind verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten wahrzunehmen, und EcoVadis unterstützt diese dabei, Risiken zu identifizieren und zu managen.
  • Scope-3-Dekarbonisierung:
    Scope 3 Emissionen beschreiben Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die häufig außerhalb des direkten Einflussbereichs eines Unternehmens liegen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, auch Umweltaspekte in ihren Lieferketten zu überwachen. In diesem Zusammenhang hilft EcoVadis Unternehmen, die Transparenz über Scope-3-Emissionen in ihren Lieferketten zu verbessern, wodurch sie zur Dekarbonisierung und Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen können.
  • Nachhaltigkeitsziele erreichen:
    EcoVadis ist ein weltweit anerkanntes Bewertungssystem mit einer Verbesserungsplattform und bietet Mehrwert für das eigene Unternehmen und Lieferanten. Durch die Einhaltung der Anforderungen des Lieferkettengesetzes, das soziale und ökologische Aspekte entlang der Lieferkette adressiert, unterstützt EcoVadis Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Diese Ziele stehen in direktem Zusammenhang mit den Vorgaben des LkSG und den Bestrebungen, soziale und umweltbezogene Verantwortung entlang der Lieferkette sicherzustellen.

 

Das LkSG ist Bestandteil einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie in Deutschland und sollte auch im Zuge einer Beratung zu EcoVadis mitbedacht werden. Das trifft auch kleinere und mittelständische Unternehmen, die als Zuliefernde für LkSG-Unternehmen auch von den Anforderungen betroffen sind. EcoVadis kann für diese Unternehmen ein Tool sein, um die LkSG-Konformität zu bestätigen.

Wenn du mit deinem Unternehmen Unterstützung beim Thema EcoVadis und Lieferkettengesetz brauchst, melde dich gern für ein kostenloses Erstgespräch.

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