DSGVO Informationspflichten

Um dem in der DSGVO verankerten Grundsatz der „Transparenz“ nachzukommen, müssen Betroffene bereits bei der Erhebung Ihrer Daten transparent, leicht zugänglich und verständlich über den Verarbeitungsvorgang informiert werden. Die Bestandteile der Informationspflichten sind gemäß Art. 13 DSGVO:

• Identität des Verantwortlichen
• Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
• Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
• Empfänger der Daten
• Übermittlung in Drittstaaten
• Dauer der Speicherung
• Rechte der Betroffenen
• Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
• Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
• Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
Wenn die Daten nicht direkt beim Betroffenen erhoben wurden, ist zusätzlich die Quelle der Herkunft der Daten zu nennen. (Art. 14 DSGVO).