Nachhaltigkeitsbericht – wann gilt die CSR Berichtspflicht?
Nachhaltigkeit gewinnt immer mehr an Bedeutung – seitens Geschäftspartner:innen, Investor:innen, Kund:innen aber auch Mitarbeitenden. Insgesamt sind die Anforderungen an Unternehmen in Sachen Nachhaltigkeit die letzten Jahre enorm gestiegen und das von allen Seiten: Gesellschaft, Wirtschaft und auch der Gesetzgebung.
Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, stolpert immer wieder über Begriffe wie Nachhaltigkeitsbericht und die CSR Berichtspflicht – doch was bedeutet das für Unternehmen und wann und unter welchen Bedingungen ist ein Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend?
Was ist die CSR Berichtspflicht?
CSR ist die Abkürzung für Corporate Social Responsibility, auf Deutsch: die soziale Verantwortung eines Unternehmens.
Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten der EU haben im Jahr 2014 eine Richtlinie zur Berichterstattung erlassen. Ein Unternehmen soll in regelmäßigen Abständen Fortschritte im sozialen, umweltbezogen und wirtschaftlichen Bereich offenlegen. Ziel ist es, die Transparenz zu Themen wie Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft, aber auch Arbeitnehmerbelange wie Arbeitsschutz und Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption, zu erhöhen.
Was ist der Unterschied zwischen CSR Berichtspflicht und Nachhaltigkeitsbericht?
Wer sich mit den Themen Nachhaltigkeitsbericht und CSR-Berichtspflicht auseinandersetzt, wird häufig über eine klare Abgrenzung stolpern.
Viele verwenden beide Begriffe synonym – einige bestehen auf eine Abgrenzung: Häufig wird der Begriff CSR dann enger gefasst und betont den sozialen Aspekt, während Nachhaltigkeit ein eher weiterer Begriff ist. Tatsächlich ist aber eine trennscharfe Abgrenzung sehr schwierig, auch weil sich zukünftig im gesetzlichen Bereich mit dem CSRD einiges ändern wird.
Für wen gilt die CSR Berichtspflicht 2023?
Bis Ende des Jahres gelten noch die alten Regelungen der CSR Berichtspflicht. Betroffen sind:
- kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden
- Banken, Versicherungen und Fondgesellschaften, unabhängig von ihrer Börsennotierung
- der Umsatz muss über 40 Millionen € liegen ODER
- die Bilanzsumme über 20 Millionen
Das Gesetz sieht keine bestimmte Form der Berichterstattung vor, es können sämtliche Berichtsstandards genutzt werden. Beliebt in Deutschland ist zum Beispiel der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK).
Was ändert sich ab Geschäftsjahr 2024?
Wann und für wen?
Ab dem 01.01.2024 gilt die neue Vorgabe der CSRD “Corporate Sustainability Reporting Directive”. Die Ausrollung ist in drei Stufen vorgesehen:
- ab dem 01. Januar 2024 gilt sie für Unternehmen, die bisher der CSR-Berichtspflicht unterliegen
- ab dem 01. Januar 2025 für größere Unternehmen, die 2 dieser 3 Kriterien erfüllen
- Bilanzsumme von mind. 20 Millionen €
- Nettoumsatzerlös von mind. 40 Millionen €
- mindestens 250 Mitarbeitende
- ab dem 01. Januar 2026 für börsennotierte KMU, kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
Für KMUs ist ein Übergangszeitraum mit “Opt-out” vorgesehen, sie können unter Umständen bis 2028 von der CSRD ausgenommen werden.
Was ändert sich mit CSRD?
Ziel:
Die CSRD löst die Non-Financial Reporting Directive, die sogenannte CSR-Richtlinie, von 2014 ab. Ziel ist es, transparente Kommunikation und Informationen über Nachhaltigkeit von Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig aber auch Finanzströme in Richtung nachhaltiges Wirtschaften zu lenken, diese zu fördern und weiter wettbewerbsfähig zu machen.
Doppelte Wesentlichkeit:
In der CSRD ist die sogenannte doppelte Wesentlichkeit verankert. Unternehmen sind so verpflichtet, über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Gesellschaft und Umwelt und gleichzeitig auch über die Auswirkungen in Sachen Nachhaltigkeit auf das eigene Unternehmen zu berichten. Bisher musste nur berichtet werden, wenn beide Wesentlichkeitsaspekte zutrafen.
Erweiterte, standardisierte Berichtspflicht:
Bisher war keine bestimmte Berichtsform vorgeschrieben, das ändert sich mit CSRD. Es wird zukünftig das Einhalten von Berichtsstandards der EU-Nachhaltigkeitsstandards gefordert. Die ersten Richtlinien sind bereits in der Entwicklung, für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) soll es eigene Standards geben. Außerdem sollen auch Messbarkeit und Vergleichbarkeit durch eine stärke Quantifizierung von Kennziffern verbessert werden.
Berichtsformat:
Seit dem 01. Januar 2020 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Rechnungsunterlagen in einem einheitlichen, elektronischen Berichtsformat bereitzustellen: dem “European Single Electronic Format” ESEF. Es ist für Mensch und Maschine gleichermaßen lesbar. Im Rahmen der CSRD soll diese Anforderung auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten.
Externe Prüfung:
Ebenso wie die Finanzberichterstattung soll auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig extern geprüft werden. Dafür werden gerade von der EU-Kommission Prüfstandards festgelegt. Die Prüfungstiefe soll erweitert werden: Schritt 1 ist eine Prüfung mit “limited assurance” – begrenzter Sicherheit. Daraufhin folgt im zweiten Schritt eine Prüfung mit “reasonable Assurance” – hinreichender Sicherheit.
Lagebericht:
Nachhaltigkeit soll zukünftig verpflichtend ein Teil des Lageberichts werden. Im Prinzip soll Nachhaltigkeitsberichterstattung den gleichen Stellenwert wie klassisch finanzielle Berichterstattung erhalten.
Wie können Unternehmen die CSR-Pflicht umsetzen?
Schritt 1 – Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Bevor es zur Ausarbeitung einer individuellen CSR-Strategie kommen kann, sollte ein genauer Blick auf den Status Quo in Sachen Nachhaltigkeit geworfen werden. Dabei können Unternehmen schnell den Überblick verlieren. Eine wirksame Methode für Unternehmen in diesem Zusammenhang ist die Wesentlichkeitsanalyse. Mit ihrer Hilfe werden alle relevanten sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte ausfindig gemacht, um dann die Nachhaltigkeitsaktivitäten dahingehend zu steuern. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse betrachtet dabei zwei Perspektiven: Einmal ermitteln Unternehmen die Auswirkungen (ob positiv oder negativ) ihrer Handlungen auf verschiedene Nachhaltigkeitsbereiche. Auf der anderen Seite wird beurteilt, welche Auswirkungen ein Nachhaltigkeitsaspekt auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens hat. Beide Perspektiven werden für die Wesentlichkeit eines Nachhaltigkeitsbereiches beurteilt, ein Nachhaltigkeitsfaktor ist aber schon berichtspflichtig, wenn nur eine der beiden Perspektiven zutrifft.
Viele Unternehmen setzen bei der Ermittlung der Wesentlichkeitsanalyse und auch beim Erstellen eines Nachhaltigkeitsberichts auf externe Dienstleister und Berater zur Unterstützung. Auch die Ernennung eines (externen) Nachhaltigkeitsbeauftragten kann zur effizienten Darstellung eines Berichtes beitragen.
Schritt 2 – Kennenlernen der ESRS Standards
Im Zuge der neuen CSRD wurden auch neue Berichtsstandards entwickelt, die ESRS: European Sustainability Reporting Standards. Insgesamt handelt es sich um 10 themenspezifische Standards mit 37 Unterthemen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Die doppelte Wesentlichkeit wird auch hier als wichtiger Grundlage für die Standards betrachtet. Die Bewertung eines Unternehmens wird anhand dieses Kriterienkatalogs erfolgen.
Schritt 3 – Strategieentwicklung mit Maßnahmen und Zielen
Der nächste Schritt ist die Entwicklung einer Strategie: Dafür genutzt werden Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und der bisherigen Auswertungen zum bestehenden und geplanten Engagement. Am erfolgreichsten sind Unternehmen, die Mitarbeitende und andere Stakeholder aktiv einbinden – so lässt sich auch gewährleisten, dass Nachhaltigkeit im Arbeitsalltag ankommt. Das funktioniert sowohl über Umfragen als auch über das Gründen von Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen.
Nachhaltigkeit sollte ein fester Bestandteil der Unternehmensstrategie sein und nicht von ihr losgelöst betrachtet werden. Sämtliche Bestrebungen sollten auch auf die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens einzahlen. Deswegen ist es wichtig, Ziele so festzusetzen, dass sie auch mithilfe von Kennzahlen messbar und überprüfbar sind.
Schritt 4 – Erhebung von Daten und Etablierung eines Controlling-Systems
Prozesse müssen geplant werden, um CSR-Maßnahmen erfolgreich umsetzen zu können. Auch hier haben die vorher als wesentlich identifizierten Themen Vorrang. Dazu müssen Faktoren wie Projektpläne, Ziele, Meilensteine, Verantwortlichkeiten, Personal und Budgets festgesteckt werden. Sie müssen auch konsequent im Arbeitsalltag umgesetzt werden. Dabei kann es helfen, sie mit Key Performance Indicators (KPIs) zu überprüfen und zu schauen, auf welche Ziele sie einzahlen. Auch das regelmäßige Monitoring dieser KPIs gehört dazu.
Schritt 5 – Tatsächliches Reporting über die wesentlichen Themen
Gesellschaft und auch die Politik fordern zunehmend von Unternehmen, ihr Handeln offenzulegen. Die eigenen Fortschritte und das Entwicklungspotential im Bereich CSR offenzulegen hat einige Vorteile: Glaubwürdigkeit und Vertrauen gegenüber Markteilnehmenden und Kund:innen steigern, Attraktivität für die eigenen und zukünftigen Mitarbeitenden erhöhen und ein guter CSR Bericht kann sich als echter Wettbewerbsvorteil entpuppen. Bislang ist die Form des CSR Berichts noch nicht festgeschrieben. Es gibt verschieden Standards, wie die Global Reporting Initiative oder den deutschen Nachhaltigkeitskodex. Das ändert sich allerdings mit CSRD, die ESRS Standards werden in Zukunft unerlässlich beim Erstellen eines Nachhaltigkeitsberichts.
Schritt 6 – Kontinuierliche Überprüfung
Ein CSR oder CSRD-Bericht ist keine einmalige Angelegenheit. Äußere Umstände wie Klimawandel oder gesellschaftliche Fokusthemen, der Markt und Wettbewerb, die Wirtschaft, Technologien – alle diese Faktoren verändern sich in nahezu rasantem Tempo. Das hat auch Auswirkungen auf wesentliche Themen eines Unternehmens in Sachen Nachhaltigkeit. Es ist daher wichtig, einmal im Jahr wesentliche Themen, KPIs, Ziele und Maßnahmen zu überprüfen und anzupassen.