Auftragsverarbeitung nach der EU-DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) bezieht sich auf eine Situation, in der ein Unternehmen (Auftraggeber) personenbezogene Daten an einen Dritten (Auftragnehmer) weitergibt, um bestimmte Dienstleistungen im Namen des Auftraggebers auszuführen. Die Auftragsverarbeitung ist eine wichtige Regelung in der DSGVO, da es die Verantwortung für den Schutz persönlicher Daten klärt.

Der Auftraggeber bleibt für den Schutz dieser Daten verantwortlich, auch wenn er sie an einen Dritten weitergibt.

Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass er die Daten gemäß den Anweisungen des Auftraggebers und in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet.

Der Auftraggeber muss einen schriftlichen Vertrag (AVV, Auftragsverarbeitungsvertrag) mit dem Auftragnehmer abschließen, der die Verarbeitung der Daten regelt. Dieser Vertrag muss bestimmte Anforderungen erfüllen, wie z.B. die Verpflichtung zur Geheimhaltung, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten und die Einhaltung von Überwachungs- und Überprüfungsmechanismen.

Auftragsverarbeitung ist ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes und muss sorgfältig durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten angemessen geschützt werden.


Beispiele für die Auftragsverarbeitung nach der EU-DSGVO:

  1. Ein E-Commerce-Unternehmen beauftragt eine Lieferfirma damit, seine Kundenbestellungen zu bearbeiten und zu liefern. Das E-Commerce-Unternehmen gibt die Kundendaten an die Lieferfirma weiter, damit diese die Lieferungen ausführen kann. Die Lieferfirma ist ein Auftragnehmer im Sinne der DSGVO und muss die Daten gemäß den Anweisungen des E-Commerce-Unternehmens und in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeiten.
  2. Ein Unternehmen beauftragt eine IT-Firma damit, eine Kundendatenbank zu verwalten. Die IT-Firma hat Zugang zu personenbezogenen Daten und muss sicherstellen, dass sie diese Daten gemäß den Anweisungen des Unternehmens und in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet. Das Unternehmen bleibt verantwortlich für den Schutz dieser Daten, auch wenn sie an die IT-Firma weitergegeben werden. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Unternehmen und der IT-Firma muss die Verarbeitung der Daten regeln und bestimmte Anforderungen erfüllen, wie z.B. die Verpflichtung zur Geheimhaltung, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten und die Einhaltung von Überwachungs- und Überprüfungsmechanismen.
  3. Ein Personalvermittlungsunternehmen beauftragt ein Unternehmen, das Mitarbeiterbewertungen durchführt, damit es Bewertungen für seine Bewerber erstellt. Das Personalvermittlungsunternehmen gibt Bewerberdaten an das Bewertungsunternehmen weiter, damit es die Bewertungen durchführen kann. Das Bewertungsunternehmen ist ein Auftragnehmer im Sinne der DSGVO und muss die Daten gemäß den Anweisungen des Personalvermittlungsunternehmens und in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeiten.
  4. Ein Marketing-Unternehmen beauftragt ein Analyse-Unternehmen damit, Kundenfeedback auszuwerten. Das Marketing-Unternehmen gibt Kundendaten an das Analyse-Unternehmen weiter, damit es die Auswertung durchführen kann. Das Analyse-Unternehmen ist ein Auftragnehmer im Sinne der DSGVO und muss die Daten gemäß den Anweisungen des Marketing-Unternehmens und in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeiten.