CSRD Beratungfür KMU

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CSRD Beratung für KMU

CSRD Beratung von Nextwork – die Vorteile

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GanzheitlicheBeratung

Durch unsere ganzheitliche Betrachtung sorgen wir dafür, dass ihr den Überblick behaltet und alle notwendigen Daten erfasst, um die CSRD-Anforderungen zu erfüllen.

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Passgenaue Lösungen für KMU

Schema F – nicht mit uns! Mit uns erarbeitet ihr individuelle Lösungen, die genau zu den Bedürfnissen eures Unternehmens passen. So optimiert ihr eure Prozesse, spart Zeit und Ressourcen.

Icon Geschulte Mitarbeiter

Praxisnahe Expertise und langjährige Erfahrung

Profitiert von praxisnahen Lösungen und setzt die CSRD-Anforderungen dank unserer langjährigen Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberatung effizient um.

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Optimal vorbereitet für die externe Prüfung

Wir wissen genau, was kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) brauchen und wie Berichte aufbereitet sein müssen, um Prüfungen erfolgreich zu bestehen.

Was ist die CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die seit 2024 schrittweise eingeführt wird. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert die Berichtspflichten für Unternehmen, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Ziel der CSRD ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten zu verbessern und somit nachhaltige Investitionen zu fördern.

Für wen eignet sich die Nextwork Beratung zu CSRD?

Nextwork Illustration mit Gesicht

Seit 2024 verpflichtet die CSRD zahlreiche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Wir beraten Unternehmen, die sich mit den Anforderungen der CSRD auseinandersetzen müssen. Unser Fokus liegt hier auf KMU, die ab dem Jahr 2025 berichtspflichtig sind. Dabei liegt unser Augenmerk auf ganzheitlicher Betrachtung, individueller Beratung und pragmatischen Lösungen.

Unser Anliegen ist es, Nachhaltigkeit in die Unternehmenskultur zu integrieren, sodass sie von allen Mitarbeitenden gelebt werden kann. Dafür braucht es maßgeschneiderte Konzepte, Schulungen und eine Strategie.


Dein Weg zum Nachhaltigkeitsmanagement nach CSRD mit Nextwork

Gemeinsam bauen wir ein effektives Nachhaltigkeitsmanagement nach CSRD in drei Phasen auf, die jeweils mehrere Schritte umfassen. Für den Erfolg ist entscheidend, dass die Geschäftsführung aktiv beteiligt ist.

Illustration Nextwork Formulare

Wesentlichkeitsanalyse
Die Wesentlichkeitsanalyse ist der erste Schritt zur CSRD und stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Wir bearbeiten mit euch die Wesentlichkeitsanalyse pragmatisch und CSRD-konform und erklären euch, worauf ihr besonders achten müsst.

Schritt 1 – Kick-Off und Projektplanung
Wir starten mit einem Kick-Off und der Projektplanung, um die Ziele und den Rahmen des Projekts festzulegen. Hierbei klären wir alle notwendigen Schritte und legen die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der CSRD-Anforderungen.

Schritt 2 – Kontextanalyse
Bei der Kontextanalyse legen wir den Grundstein für die CSRD. Hier schauen wir uns eure Unternehmensaktivitäten, Stakeholder, regulatorischen Anforderungen, eure Wertschöpfungskette und mehr an. Außerdem analysieren wir eure wichtigsten Wettbewerber, um zu überprüfen, welche Themen in eurer Branche von besonderer Bedeutung sind und wie ihr im Vergleich aufgestellt seid.

Schritt 3 – Identifizierung der wesentlichen Themen und Bewertung
In diesem Schritt führen wir die Wesentlichkeitsanalyse durch. In Workshops mit dem Nachhaltigkeitsteam, Vertretern von zentralen Unternehmensbereichen und der Geschäftsführung identifizieren wir die für euch wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen anhand der ESRS-Kriterien. Dabei beziehen wir sowohl interne als auch externe Stakeholder ein. Das Resultat der Wesentlichkeitsanalyse stellt eine Wesentlichkeitsmatrix dar. Durch die Wesentlichkeitsanalyse wird die Anzahl der zu erhebenden Datenpunkte (siehe Schritt 5) reduziert.

Strategieentwicklung

Schritt 4 – Nachhaltigkeitsmanagement
In dieser Phase erweitern und erstellen wir notwendige Richtlinien und Prozessbeschreibungen, die dein Nachhaltigkeitsmanagement systematisch unterstützen. Außerdem definieren wir auf Basis der Wesentlichkeitsanalyse Nachhaltigkeitsziele, erarbeiten eine Nachhaltigkeitsstrategie und leiten Maßnahmen ab, um dies zu erreichen.

Schritt 5 – Erhebung relevanter KPIs
Wir erfassen und bewerten relevante Kennzahlen (KPIs), um den Fortschritt messbar zu machen. Die KPIs sind an die für euch relevanten Datenpunkte angepasst und zahlen auf die Bearbeitung der Datenpunkte ein.

CSRD-Anforderungen

Schritt 6 – Bearbeitung der ESRS-Datenpunkte
In diesem Schritt bearbeiten wir die erforderlichen ESRS-Datenpunkte, die laut eurer Wesentlichkeitsanalyse relevant sind und dokumentieren diese für die CSRD-Berichterstattung. Dieser Prozessschritt kann sehr zeitintensiv sein, weshalb wir euch bei der Koordinierung und Verteilung der Verantwortlichkeiten unterstützen.

Schritt 7 – CSRD-Reporting und kontinuierliche Überprüfung
Das Reporting nach CSRD ist erfüllt, wenn alle Datenpunkte gemäß den ESRS-Standards erhoben und dokumentiert wurden – dabei unterstützen wir dich, siehe Schritt 6 – Bearbeitung der ESRS-Datenpunkte. Die grafische Gestaltung und textliche Ausarbeitung des Berichts überlassen wir euch, stehen aber auch hier beratend zur Seite.

Im Rahmen unserer langfristigen Zusammenarbeit als externer Nachhaltigkeitsbeauftragter (NHB) überprüfen wir die KPIs und Zielerreichung regelmäßig. Unser Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsleistung deines Unternehmens stetig zu verbessern und die Einhaltung der CSRD-Anforderungen sicherzustellen.

Checkliste zur CSRD

Du möchtest sichergehen, dass ihr beim Erstellen eines Nachhaltigkeitsberichtes nach der CSRD alle Anforderungen im Blick habt? Fülle jetzt unsere übersichtliche CSRD-Checkliste aus und finde heraus, wie gut ihr als Unternehmen auf die CSRD vorbereitet seid.

Checkliste anzeigen
Anne Hoffmann

„Für viele kleine und mittelständische Unternehmen sind die neuen Anforderungen durch die CSRD eine erhebliche Herausforderung. Der Prozess ist zeitintensiv und Unternehmen, die 2026 berichtspflichtig sind, müssen jetzt mit der Umsetzung starten.

Bei Nextwork gehen wir den Prozess ganzheitlich an. Wir arbeiten im Wechselspiel eng mit unseren Kunden zusammen, um ein gemeinsames Projekt zu schaffen. Denn unsere Erfahrung zeigt: Nachhaltigkeit muss von innen kommen, nicht aufgrund von Richtlinien. Unsere Beratung ist speziell auf die Bedürfnisse von KMUs ausgerichtet.

Es ist unser Anspruch, Unternehmen dabei zu unterstützen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und transparenter zu gestalten. Dabei liefern unsere fundierten und pragmatischen Ansätze effiziente Ergebnisse.“

Anne Hoffmann,
Consultant Compliance

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FAQ

Welche Anforderungen stellt die CSRD?

Die CSRD verlangt umfassende Berichte zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) gemäß den ESRS-Standards. In unserem Glossarbeitrag zur CSRD erfährst du mehr über diese Anforderungen und die Umsetzung der Richtlinie.


Wie viele Datenpunkte hat die CSRD?

Die CSRD umfasst insgesamt um die 1200 Datenpunkte, die eine detaillierte und standardisierte Berichterstattung ermöglichen. Diese Datenpunkte decken verschiedene ESG-Themen ab und stellen sicher, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.


Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen und ab wann?

Die CSRD betrifft Unternehmen in mehreren Phasen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen:

  • Ab 2024: Große Unternehmen, die bereits der CSR-Berichtspflicht oder der NFRD unterliegen.
  • Ab 2025: Größere Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeitende haben, eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro oder einen Nettoumsatz von mindestens 50 Millionen Euro erzielen.
  • Ab 2026: Kapitalmarktorientierte KMU, kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen, die mindestens 50 Mitarbeitende haben, eine Bilanzsumme von mindestens 5 Millionen Euro oder einen Nettoumsatz von mindestens 10 Millionen Euro erzielen.
  • Ab 2028: Alle anderen Unternehmen, die die genannten Kriterien erfüllen.Auch nicht-europäische Unternehmen mit mehr als 150 Millionen Euro Umsatz innerhalb der EU oder mit EU-Niederlassungen fallen unter die Berichtspflicht.

Auch nicht-europäische Unternehmen mit mehr als 150 Millionen Euro Umsatz innerhalb der EU oder mit EU-Niederlassungen fallen unter die Berichtspflicht.


Was kostet eine CSRD-Beratung?

Die Kosten einer CSRD-Beratung hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe des Unternehmens und der Umfang der benötigten Unterstützung.

Ein wirksames Nachhaltigkeitsmanagement nach CSRD lässt sich nur langfristig umsetzen. Basierend auf unserer Erfahrung empfehlen wir daher eine Zusammenarbeit im Rahmen einer Bestellung als Nachhaltigkeitsbeauftragter (NHB).

Damit gewährleisten wir eine kontinuierliche und umfassende Beratung, die optimal auf die Bedürfnisse deines Unternehmens zugeschnitten ist. Die detaillierten Kosten findest du auf unserer Seite Nachhaltigkeitsbeauftragte.


Kann ich auch eine Wesentlichkeitsanalyse ohne Nachhaltigkeitsmanagement beauftragen?

Ja, wir unterstützen euch gerne bei der Durchführung einer eigenständigen Wesentlichkeitsanalyse, ohne ein vollständiges Nachhaltigkeitsmanagement aufzusetzen. Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein entscheidender erster Schritt im Rahmen der CSRD-Berichterstattung und hilft dabei, die wichtigsten Themen und Einflussfaktoren für dein Unternehmen zu identifizieren und Prioritäten zu setzen.

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